Warum benötigen auch Sie einen Betriebsarzt/eine Betriebsärztin?

Die wohl einfachste Antwort wäre, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist und das schon seit 1973 mit dem Erlass des Arbeitsschutzgesetzes.
Unabhängig von der Gesetzeslage gibt es gute Gründe, sich beim betrieblichen Gesundheitsschutz und Gesundheitsmanagement auf arbeitsmedizinische Expertise zu verlassen. Denn:

Ihre Beschäftigten sind Ihr wichtigstes Kapital.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement besteht aus 3 Säulen:

Arbeitsmedizinerin aus Überzeugung

Das können Sie von mir erwarten:

  • Als langjährig tätige Betriebsärztin unterstütze ich Sie und Ihr Unternehmen bei allen Fragen zu Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsschutz und Gesundheitsmanagement.
  • Ich biete Ihnen qualitativ hochwertige arbeitsmedizinische Betreuung – zugeschnitten auf Ihr Unternehmen, denn rein formalisierte Untersuchungsmedizin gibt es bei mir nicht.
  • Sie und Ihre Mitarbeitenden profitieren von meinem fundierten Wissen auch im Bereich der psychosomatischen Grundversorgung sowie der Reisemedizin, dieses sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich.

Meine Leistungen

Alles aus einer Hand – alles vor Ort

• Alle Leistungen werden vor Ort in Ihrem Unternehmen erbracht – persönlich von mir.

• Ihre Beschäftigten haben somit keine langen Ausfallzeiten und Anfahrtswege.

• Dies beinhaltet Vorsorgen, Sitzungen und Beratungen.

• Der Charakter meiner Arbeit: Persönlich, Vertraulich, Kompetent

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Grundbetreuung

Die Grundbetreuung umfasst Basisleistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die unabhängig von betriebsspezifischen Gegebenheiten anfallen.

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Betriebsspezifische Betreuung

Die betriebsspezifische Betreuung baut auf der Grundbetreuung auf und ergänzt sie auf der Basis der betrieblichen Gefährdungssituation und sonstigen Gegebenheiten des einzelnen Betriebes.

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Vorsorgen und Eigenuntersuchungen

Die Vorsorge ist grundsätzlich von der Eignungsuntersuchung zu unterscheiden.
Ziel der Vorsorge ist die frühzeitige Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten. Die Eignungsuntersuchung eruiert die gesundheitlichen Anforderungen an die jeweilige Tätigkeit und dient der Minimierung von Risiken und Gefährdung von Dritten oder Sachmittel.

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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine gesetzliche Vorgabe (§167 ABS 2 SGBIX), die dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dient und den Folgen des demographischen Wandels sinnvoll begegnet. Arbeitgeber müssen klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

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Betriebliche Gesundheitsförderung

Ziel der betrieblichen Gesundheitsförderung ist es, die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern.
Sie schließt alle im Betrieb durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit ein. Hier gibt es Förderungsmöglichkeiten zum Beispiel durch Krankenkassen

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FAQ und Aktuelles

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.


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